Brandschutztüren und Türfeststellanlagen

Brandschutztüren sind ebenfalls entscheidende sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Die Instandhaltung obliegt dabei dem Eigentümer der Immobilie bzw. dem Betreiber des Objektes. Zur Durchführung der Wartungsarbeiten empfiehlt es sich, einen Fachbetrieb aus der Region zu beauftragen.

Um stets die einwandfreie Funktionsfähigkeit der Brandschutztüren und Türfeststellanlagen sicherzustellen, ist eine fachgerechte und sachkundige Wartung mit einem Intervall von maximal 12 Monaten vorgeschrieben. Bei der Feststellung von Funktionsbeeinträchtigungen (z.B. Schwergängigkeit, ungewöhnliche Geräuschentwicklung, Probleme beim Öffnen und Schließen etc.), ist umgehend ein Fachbetrieb mit der Instandhaltung zu beauftragen.

Nicht regelmäßig durchgeführte Wartungen und Instandhaltungen können dazu führen, dass der Eigentümer bzw. Betreiber Dritten, aufgrund der Funktionsstörung der Brandschutztür oder Türfeststellanlage entstandene Schäden, in unbegrenzter Höhe aus der vernachlässigten Verkehrssicherungspflicht heraus zu ersetzen hat. Auch die Gewährleistungspflicht von Herstellern greift nicht, soweit Mängel an der Brandschutztür oder Türfeststellanlage auf eine unzureichende Wartung und Instandhaltung zurückzuführen sind. Ferner besteht die Gefahr, dass im Schadenfall der zuständige Feuer- und Haftpflichtversicherer eine Schadensregulierung ablehnt, wenn die erforderliche Wartung und Instandhaltung nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden ist.

Gern beraten wir Sie zur Durchführung der Wartung und Instandhaltung Ihrer Brandschutz- und Feuerschutzvorrichtungen und erstellen Ihnen auf Wunsch ein entsprechendes Angebot.

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